„Steuerüberblick für Influencer, ich empfehle aber unbedingt die im Artikel genannte Fachberatung durch Steuerberater*innen…“
FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 09.06.2022
Der neue Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen.
In den sozialen Medien gibt es immer mehr Influencerinnen und Influencer. Sie bewerben – meistens gegen Geld – Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen. Auch diese Art von Marketing ist ein steuerpflichtiges Business. Das Finanzministerium gibt deshalb nun einen Steuerguide für Influencerinnen und Influencer heraus.
Influencer als etablierte Berufsgruppe
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Influencerinnen und Influencer sind in der digitalen Welt eine etablierte Berufsgruppe. Uns ist es wichtig, diese Berufsgruppe zu erreichen. Denn auch sie müssen unter bestimmten Umständen Steuern zahlen. Was sie dabei beachten müssen, zeigt ihnen der neue Steuerguide.“
Der Steuerguide gibt einen Überblick darüber, welche Steuerarten für Influencerinnen und Influencer infrage kommen können und ob Betroffene ihre Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen müssen. Er ersetzt allerdings keine Fachberatung. Hier empfiehlt sich der Kontakt zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.