Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung

 

Guido Prasse sagt: „Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfung sind umfangreich.“

 

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind der Prüfungsanordnung (§ 196 AO) die anliegenden Hinweise beizufügen.

Die Hinweise erläutern die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten bei der Außenprüfung. Diese soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet werden.

  • Beginn der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung
  • Ergebnis der Außenprüfung
  • Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit
  • Elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung

 

Quelle: Bundesamt der Finanzen

veröffentlicht auf: www.datev-magazin.de