KI-Gesetz: EU-Kommission startet Konsultation zu Verboten und zur Definition von KI-Systemen

 

„Guido Prasse meint: „….künftige Leitlinien für die Definition von KI-Systemen und die Anwendung von KI-Praktiken, die gemäß dem KI-Gesetz unannehmbare Risiken darstellen….Wer das versteht, kann sich gerne an das Amt für Künstliche Intelligenz wenden.“

 

Das Büro für künstliche Intelligenz (European AI Office) bei der EU-Kommission hat eine Konsultation zu den künftigen Leitlinien für die Definition von KI-Systemen und die Anwendung von KI-Praktiken, die gemäß dem KI-Gesetz unannehmbare Risiken darstellen, eingeleitet. Beiträge können bis zum 11. Dezember 2024 eingereicht werden.

Die Leitlinien werden den zuständigen nationalen Behörden sowie den Anbietern und Betreibern dabei helfen, die Vorschriften des KI-Gesetzes über solche KI-Praktiken einzuhalten, bevor die entsprechenden Bestimmungen am 2. Februar 2025 in Kraft treten.

Quelle: Vertretung der europäischen Kommission in Deutschland

Veröffentlicht auf: www.datev-magazin.de